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Hofreitenhaus aus dem anfänglichen 18. Jahrhundert. Außer dem Borngassengiebel ist die der Selterser Straße zugekehrte Traufseite aufwendiger gestaltet, wo sich der ursprüngliche Eingang befand. Zweizonige Gliederung durch vollständige Mann-Formen und gut profilierte Rähm-/Schwellhölzer. Neben dem Haus Selterser Straße 24 der zweite, eigentlich barocke Fachwerkbau in Ahausen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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