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Ehemaliges Einhausgehöft, das schon 1648 errichtet worden sein soll. Rechts war eine Scheune enthalten. Auffallend ist die niedrige, lagerhafte Baugestalt und die großflächige Fachwerkgliederung am OG mit ihren weitgespreizten, durchgebogenen Fußstreben und langen Halsriegeln. Neben der profilierten Schwelle ist die Ecksäule zu beachten mit gleichem Schnitzmuster wie die Füllhölzer. Offenbar der älteste Fachwerkbau Ahausens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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