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Am Ort bekannt als das so genannte Zechenhaus. Errichtet zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Wohnstelle für Arbeiter der umliegenden Gruben. Schmaler und gestreckter Fachwerkbau, wie er auf einem für die bergige Hauptstraße typischen Restgelände Platz finden konnte. Der obere Giebel massiv verstärkt, der untere heute verkleidet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |