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Kleines Hofreitenhaus aus der Zeit um 1700. Ursprünglich zweizoniger Bau, später in schwächeren Hölzern erweitert. Am alten Teil Mann-Formen mit weit gespreizten und gebogenen Fußstreben und Paarfenstern. Schwelle und Rähmfüllhölzer profiliert.
Im Ortsbild wirksam durch die exakte Lage in der Mitte und im Außenknick der Hauptstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |