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Winkelhofreite des 18. und 19. Jhs. Das traufständige Wohnhaus ist der jüngere Teil. Heute eternitverkleidet, jedoch – wie die östliche Giebelseite verrät – in qualitätvollem Fachwerk. Bemerkenswert die erhaltene Fensterung, teilweise in alter Bleirutenverglasung. Gute, zweiflügelige Biedermeiertüre mit Schnitzdekor und Oberlicht.
Das OG der Scheune zeigt genaste Viertelkreisstreben und Profilreste der Schwelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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