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Putzfachwerkbau von stattlicher, hoch proportionierter Gestalt. Am umlaufenden Hauptgesims Geison-Platten und ausgeprägte Giebel mit Thermenfenstern (Maßwerk).
Zweiläufige, große Freitreppe aus Lahnmarmor mit Geländer, Kellerportal und Eckabweisern. Gesimsverdachungen auch an den Fenstern des Hauptgeschosses. Über dem Portal: "Mittel und Zweck vereinigten sich, um Gutes zu wirken. So stieg dies Haus empor, Vorstand und Lehrer zum Dienst. Im Jahre 1821."
Als ländliches Schul- und Rathaus des Klassizismus von überdurchschnittlicher Qualität.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |