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Fachwerkscheune einer großen, mehrfach veränderten Hofreite unterhalb der Kapelle. Nachträglich aufgedrempelt und an der Hofseite verkleidet. Hier über dem Torsturz unleserliche Inschrift. An der Seite zur Brückenstraße zeigen sich wandhohe, gebogene Streben, die von Ständer zu Ständer durch Riegel überblattet werden. Ein konstruktives Merkmal der Übergangszeit des 17. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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