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Hofreitenhaus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Aufbau in schlichtem, jedoch regelhaftem Fachwerk, wie vor allem die Mann-Formen zeigen. An der Traufseite die Dreizonenteilung ablesbar. Das Schwellenprofil am OG ist ein durchlaufendes Karnis. Die Fenster haben zum großen Teil ihre alten Formate. Im Giebel sind sie störend erweitert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |