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Fachwerkgehöft aus dem späteren 18. Jahrhundert. Die Anlage als Einhaus offenbar parzellenbedingt. Auf die späte Entstehungszeit verweist das schmucklose, konstruktive Gefüge. Wie im Scheunenbau üblich, wurde teilweise auf Stockwerkabzimmerung verzichtet, mit durchgehenden Eckständern und Verzapfungen gearbeitet. Altertümlich wirkt auch der dicht besetzte Giebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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