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Einhausgehöft am Ende der Straße, deren Nordseite erst im 19. Jahrhundert besetzt wurde. Das Gebäude entstand um 1800. Weitere Beispiele dieses Hoftyps besitzt Kirschhofen nicht. Über dem teilweise massiven EG Dreizonengliederung mit der ganz nach außen gerückten Scheune. Das rein konstruktive Fachwerk schlicht und nur noch von ausreichender Stärke.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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