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Ehemalige Hofreite des 18. Jhs. am alten, unteren Ortsrand. Die winkelförmige Anlage schafft hier einen Eckplatz. Das Wohnhaus ist ein verputzter, ehemals dreizoniger Sichtfachwerkbau. Eine interessante Schauseite besitzt auch die Scheune mit ihren genasten und gebogenen Kurzstreben über dem Torsturz und profilierter Schwelle. Trotz nachteiliger Änderungen kommt dem Gehöft erhebliche ortsbaugeschichtliche und ortsbildliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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