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Errichtet 1909 bereits unter dem Einfluss des damaligen Heimatschutzgedankens in der ländlichen Architektur. Damit war häufig eine Hinwendung zur Wohnhaus-Form verbunden.
Die Verschieferung des Mansardgiebeldaches greift an zwei Seiten über das Obergeschoss. Betont wurde so die freie Lage über dem Altdorf und dem tiefen Lahntal. Vorne Tafel mit Jahreszahl und Inschrift. Rückseitig ein angepasster Anbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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