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Errichtet 1896 (?) gegenüber dem damaligen Rat- und Schulhaus. Freistehend und an exponierter Stelle. Kleiner, quadratischer Fachwerkbau mit einem schiefergedeckten Zeltdach. Der Hanglage wegen auch mit Keller und von beiden Seiten zugänglich.
Das Spritzenhäuschen, das meist in gleicher Form mehrfach am Ort bestand, diente der Aufbewahrung einfacher Löschgeräte und Transportmittel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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