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Der örtlichen Überlieferung zufolge ein sogenanntes Gesindehaus, d.h. Wohnstelle der auf herrschaftlichem Besitz arbeitenden Tagelöhner aus den unterbäuerlichen Schichten des Dorfes.
Das Wohnhaus längsgeteilt und auf zwei Ebenen zugänglich. Ehemaliger Sichtfachwerkbau. Heute verputzt und verschiefert, jedoch ins 18. Jh. datierbar. Fehlende Überstände können als Hinweis auf eine Ständerkonstruktion gedeutet werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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