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Wohnhaus an der Aufgabelung der Gasse in zwei Seitenarme. Die Lage wurde so gewählt, dass dem Hof ausreichend Platz blieb.
Sichtfachwerkbau aus der Mitte des 18. Jhs., heute verputzt und verkleidet.
Über dem geländeausgleichenden Sockel verhältnismäßig hohe Stockwerke. An der Traufseite zum Hof, die neben dem Giebel wohl auch Schaufassade ist, steht das Obergeschoss über.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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