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Giebelständiges Wohnhaus einer kleinen Winkelhofreite. Nachträglich um eine Achse erweitert, wie auch am Dach erkennbar. Der vordere, ältere Teil besteht noch vollständig aus Fachwerk, das später verputzt wurde, jedoch kaum eine Störung aufweist. Das OG nur an der Hofseite überständig, während der Giebel bündig schließt und einer Baugewohnheit entspricht, die um 1750 üblich war.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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