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Wohnhaus einer Hofreite, die mit stattlichen Wirtschaftsgebäuden des 19. Jahrhunderts den Eingang in die Lindenstraße besetzt. Der um 1700 oder gar früher errichtete Fachwerkbau ist zum großen Teil verputzt, jedoch von qualitätvoller, ungestörter Gliederung. Am Giebel zwei- und an der Traufe wohl dreizonig. Charakteristische Mann-Formen mit weiten, durchgebogenen Fußstreben und langer Halsverriegelung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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