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Wohnhaus aus der Zeit um 1730/50. Im Grundriss fast quadratisch, ragt der Bau riegelartig in die Hauptstraße hinein und markiert hier den Dorfabschluss des 18. Jahrhunderts. Am OG eine viertelähnliche Teilung erkennbar mit Mann-Formen und dekorativen, genasten Kurzstreben, die an den Westerwald erinnern. An der Schwelle Schuppenfries und Rosetten. Stützender, in mehrfacher Hinsicht bedeutender Teil der Gesamtanlage des Altdorfes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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