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Wohnhaus einer Hofreite aus älteren Nebengebäuden. Stattlicher, konstruktiver Fachwerkbau des mittleren 19. Jhs. Symmetrisch gegliedert in drei weite Achsen mit kleiner Freitreppe und großer, kassettierter Oberlichttüre. Das bäuerliche Wohnhaus ist hier nicht nur notwendiger, sondern hervorgehobener Teil des Hofes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |