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Gut erhaltener Scheunenbau des 18. Jhs. in breiter, lagerhafter Form. Von der Hauptstraße durch einen baumbestandenen Vorplatz getrennt und im Kontext mit dem großen Gasthaus (Nr. 2) von ortsbildprägender Wirkung. Das stark und sorgfältig gegliederte Fachwerk in Ständerbauweise. Der Geschossriegel an der vorderen Traufseite weist ein auch über die Ständer und Pfosten geführtes Profil auf. An der Südseite erweitert und unten neu ausgefacht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |