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Einhausgehöft noch der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Dreizonenteilung ist gut ablesbar, wobei der Scheunentrakt an das Ende gerückt wurde. Das Fachwerk der Eingangsseite zeichnet sich durch Mannformen aus und ein teilweise erhaltenes, profiliertes EG-Rähm mit Balkenköpfen. Hier auch Fenstergruppierung. Gute, biedermeierliche Oberlichttüre. Für das Ortsbild ist wesentlich die markante Lage im Straßenschnittpunkt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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