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Westlich vor Nieder-Florstadt an der Straße nach Friedberg (heute B 275) aufgestellt; die runde Wegemarke ist ein Entfernungsmaß aus der Zeit des Großherzogtums Hessen. Es wurde von der Strecke abgeleitet, die ein beladenes Fuhrwerk in einer Wegestunde zurücklegen konnte. Als Abstand der Stundensteine ergaben sich Entfernungen von fünf bis sieben Kilometern. Eine vergleichbare Wegemarke ist am westlichen Ortsrand von Nieder-Mockstadt aufgestellt. Kulturdenkmal aus verkehrsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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