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Stattlich wirkendes, dreizoniges Einhausgehöft, das sich giebelständig weit in die Straßenkurve hineinschiebt. Größer als üblich ist der abschließende Stall- und Tennentrakt. Der Wohnteil verkleidet und am giebelseitigen OG mit alter Fensterung. Erhalten auch die biedermeierliche Haustüre und kleine Treppe aus Lahnmarmor. Das regelhafte Fachwerk, mehr noch aber die Bauproportionen selbst, und die Dachform verraten die Entstehung um 1800.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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