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Stattlicher Winkelbau nordwestlich der Bensheimer Altstadt, entworfen von dem Darmstädter Architekten Prof. Karl Hofmann und errichtet auf Drängen der damaligen Kreisstadt Bensheim in den Jahren 1900-1902. Die Stadt hatte bereits 1877 beim Großherzoglichen Ministerium des Innern und der Justiz die Erteilung eines Gerichtssitzes beantragt und 1894 den Bauplatz gegenüber der neuen Evangelischen Schule unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nach der Genehmigung durch das Ministerium übernahm das Großherzogliche Hochbauamt Bensheim unter Baumeister Plock die bauliche Durchführung des Gerichtsgebäudes sowie des Haftlokals. Verzögert durch einen Sturm im Dezember 1900, bei dem die Rohbauten schwere Schäden davontrugen, wurde das Amtsgericht am 1. 5.1902 unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeweiht. Der Gerichtsbezirk wurde damals gebildet aus den Orten Bensheim, Elmshausen, Gadernheim, Gronau, Lautern, Ober- Hambach, Raidelbach, Reichenbach, Unter-Hambach, Schönberg, Wilmshausen und Zell.
Massivbau in schweren neoromanischen Formen, zweigeschossig mit Sattel- bzw. Walmdächern. Granitmauerwerk mit gelbem Sandsteinmaterial durchsetzt, dadurch malerische, pastellfarbige Erscheinung. Vielgestaltiger Baukörper: Die Eingangsfront in der Achse der Friedrichstraße dreiachsig und von einem spitzen Zwerchgiebel überfangen. Zentral das rundbogig geschlossene Portal mit der Inschrift: "Streit soll verwehen, Recht soll bestehen." Im Giebel vier kleine, teilweise durch Säulen getrennte Rundbogenfenster, in der Giebelspitze, in einem Rankenfeld, das hessische Löwenwappen. Westlich an den Eingangstrakt anschließend, in einem überhöhten, nach Süden vortretenden Risalit der große Gerichtssaal mit hohen Rundbogenfenstern. Nach Norden gliedert sich ein vierachsiger Baukörper an, dessen Nordostkante ein Runderker mit Spitzhelm ziert. An der Schmalseite ebenfalls Risalit, hier der Giebel mit Zierfachwerk. In der Ecke kleiner Portalvorbau. Hofseitig Treppenturm mit Spitzhelm und Knauf; alte Eingangstür. Die Fenster des gesamten Gebäudes im Erdgeschoss weitgehend rundbogig schließend, im Obergeschoss mit geradem Sturz. Ein Nebeneingang im Nordtrakt heute durch ein angepasstes Rundbogenfenster geschickt ersetzt. Im Innern Treppenhaus mit kunstvollem schmiedeeisernem Geländer erhalten, ebenfalls Terrazzoböden. Die Gerichtssäle modernisiert, die Decken mit den schweren Holzbalken auf kräftigen Konsolen noch vorhanden. Das alte Gerichtsgefängnis, ebenfalls ein zweigeschossiger Granitbau, wurde im November 1980 abgebrochen. 1959/60 wurde westlich ein belangloser Erweiterungsbau angefügt. Entlang der Fehlheimer Straße alte Einfriedungsmauer aus Sandstein noch erhalten.
Das im neoromanischen Stil errichtete Gerichtsgebäude ist wegen der differenzierten Kombination seiner Baukörper und seiner, eine außerordentlich malerische Wirkung erzeugenden, eigenwilligen Materialkombination eines der baukünstlerisch imposantesten Gebäuden der Bergstraße. Es wird deutlich, dass man mit Karl Hofmann, der bereits Rheinbrücke und Wasserturm zu Worms entworfen hatte, einen kompetenten und künstlerisch versierten Architekten gefunden hatte. Für Bensheim ist das Amtsgericht darüber hinaus von geschichtlicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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