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Längerer Abschnitt der spätmittelalterlichen Ortsbefestigung. Der Mauerzug sicherte die Südflanke gegen den steilen Kirrberg. In neuerer Zeit parkruinenhaft umgestaltet und meist nur kniehoch erhalten. Der untere Turmrest mit Backsteinfutter, einer Schießscharte und Nebenpforte. Der hochgelegene sog. Römerturm ist ein Rundturm, der über der alten Höhe neu aufgemauert und verdacht wurde. Westlich davon ein Halbschalenturmrest.
Der anliegende Jüd. Friedhof wurde in den 30er Jahren abgeräumt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |