Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das geschichtliche Ortsbild besitzt noch seine größte Geschlossenheit und Dichte im Bereich des Rathausplatzes und des zentralen Quartiers zwischen Hauptstraße, Weißeroßgasse und vorderer Berggasse. Hinzu kommt der Marktplatz an der Weil. Unberücksichtigt bleiben demnach große Teile der Altsiedlung. Bis um 1970 durchzog der Bleidenbach als offener Kanal die gleichnamige Straße. Mit seiner Schließung ging ein wichtiges städtebauliches und siedlungsgeschichtliches Element verloren. Auf dem Rathausplatz steht neben der Kirche und dem alten Amts- bzw. Schulhaus noch das nach 1800 erbaute, kleine klassizistische Rathaus, das nach Kriegsschäden nur reduziert wiederhergestellt wurde. Oberhalb der Kirche ist der ehem. Posthof zugunsten eines Bürgerhaus-Neubaues beseitigt (1990). Erwähnenswerte Fachwerkbauten des 17./18. Jhs. sind am Rathausplatz die Häuser Nr. 1, Hauptstraße 12 und Am Bleidenbach 13. Die Hauptstraße zwischen Platz und Unterpforte hat eine geschlossene Südzeile mit schlichten, historistischen Risaliterkern und Zwerchhäusern, meist aus Umbauten älterer Häuser. Charakteristisch für das Außenbild der "Altstadt" ist die besonderer Form des Marktes "Am Sand", der als peripherer Viehmarkt entstand. Mit dem um 1900 angelegten, jetzt renovierten Kanalbett der Weil und einer vielfältigen Häuserzeile des 18. bis 20. Jhs. als Rückwand bildet er wieder eine besondere Einheit.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |