Gesamtanlage, An der Marktpforte innen
Gesamtanlage, Der Markt "Am Sand", Aufnahme von Osten
Ortsschild 1835 (Bahnhofstraßer 2)
Gesamtanlage, Zum Rathausplatz 1
Gesamtanlage, Hauptstraße 7 ff. (Südseite)
Gesamtanlage, Rathausplatz Südostseite
Gesamtanlage, "Lindenhof" am Markt, ältere Aufnahme
Gesamtanlage, ehemaliger Posthof, abgebrochen 1990
Gesamtanlage, Berggasse 16
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Weilmünster
  • Gesamtanlage Weilmünster
Gesamtanlage

Das geschichtliche Ortsbild besitzt noch seine größte Geschlossenheit und Dichte im Bereich des Rathausplatzes und des zentralen Quartiers zwischen Hauptstraße, Weißeroßgasse und vorderer Berggasse. Hinzu kommt der Marktplatz an der Weil. Unberücksichtigt bleiben demnach große Teile der Altsiedlung. Bis um 1970 durchzog der Bleidenbach als offener Kanal die gleichnamige Straße. Mit seiner Schließung ging ein wichtiges städtebauliches und siedlungsgeschichtliches Element verloren. Auf dem Rathausplatz steht neben der Kirche und dem alten Amts- bzw. Schulhaus noch das nach 1800 erbaute, kleine klassizistische Rathaus, das nach Kriegsschäden nur reduziert wiederhergestellt wurde. Oberhalb der Kirche ist der ehem. Posthof zugunsten eines Bürgerhaus-Neubaues beseitigt (1990). Erwähnenswerte Fachwerkbauten des 17./18. Jhs. sind am Rathausplatz die Häuser Nr. 1, Hauptstraße 12 und Am Bleidenbach 13. Die Hauptstraße zwischen Platz und Unterpforte hat eine geschlossene Südzeile mit schlichten, historistischen Risaliterkern und Zwerchhäusern, meist aus Umbauten älterer Häuser. Charakteristisch für das Außenbild der "Altstadt" ist die besonderer Form des Marktes "Am Sand", der als peripherer Viehmarkt entstand. Mit dem um 1900 angelegten, jetzt renovierten Kanalbett der Weil und einer vielfältigen Häuserzeile des 18. bis 20. Jhs. als Rückwand bildet er wieder eine besondere Einheit.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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