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Offen gruppierte Hofreite zwischen Ortsstraße und Hanggelände. Vor allem das Wohnhaus, ein um oder vor 1700 entstandener Fachwerkbau, hat auch nach dem Verputz seine ausgewogene, regelhafte Gliederung und Gestalt bewahrt. Über dem niedrigen Sockel ein ebenfalls nicht hohes Erdgeschoss. Die Ordnung der durchgängig paarigen Fenster gibt eine Längsteilung entlang der Firstlinie an und eine Querteilung in drei Zonen.
An die dem Wohnhaus größenmäßig entsprechende Scheune schließt ein Stall- und Tennenhäuschen an, beide mit massiven Erdgeschossen und freiliegendem Fachwerk. Die bauliche Qualität stützt wesentlich den geschichtlichen Ortseingang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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