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Traufständiges Doppelhaus, das offenbar nach Teilung und Erweiterung noch im 18. Jh. zwei Hofreiten zugeordnet ist. Der rechte, größere Abschnitt zeigt am OG eine qualitätvolle Fachwerkwand mit Mannformen, Kurzstreben und Schnitzereien an Schwelle und Eckständern (um 1700). Die Gliederung setzt sich im kleineren, früh erweiterten Abschnitt fort. Straßenseitig eine mit Rauten und Zopfwerk besetzte Oberlichttüre mit der Jahreszahl 1837.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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