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Dreistöckiger, in seiner kleinen Fensterung und knappen Dachführung geschlossen wirkender Wohnbau. Zumindest der hohe Sockel und das Erdgeschoss sind massiv. Darüber wohl angleichend verputztes Fachwerk. Die Gesamterscheinung entspricht der eines Burgmannenhauses. Vergleichsbeispiele im Kreisgebiet (z.B. Runkel-Dehrn) stammen aus dem 16./17. Jh. Bedeutungsvoll ist hier die Lage des Hauses innerhalb des ältesten Ortsgefüges.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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