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Giebelständiges Wohnhaus des ausgehenden 18. Jhs. und ein wichtiger Achsenbau zur Kreuzgasse. Das an sich schmucklose, rein konstruktive Fachwerk besitzt eine dichte und starke Gliederung von auffallender Regelmäßigkeit. Sie trat stärker zutage, bevor die Fenster vergrößert wurden. Profiliert sind noch die OG-Schwelle und seitlichen Füllhölzer. Rückseitig später erweitert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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