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Auf dem Schlussstein eines Torbogens im umgebauten Anwesen (früher Kaufhaus). Der Ortsgeschichte zufolge wurde das Gebäude 1668 errichtet als Wohnhaus eines Hüttenherrn und dann von den nachfolgenden Amtmännern aus dieser Familie bewohnt. Es handelt sich demnach um das doppelte Schultheißen-Wappen der Gerichtsherrschaft. In plastisch frühbarocker Ausführung sind die beiden Schilder besetzt und gerahmt mit Hoheits- und Geschlechtszeichen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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