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Wohnhaus des mittleren 18. Jhs. Ursprünglich ein Sichtfachwerkbau, der auch nach Verputz und (älterer) Schieferverkleidung seine ausgewogen proportionierte Gestalt behielt. Dazu tragen wesentlich die nur gering vergrößerten, in alter Ordnung stehenden Fenster bei. Sie zeigen am Giebel die übliche Haupt- und Nebenstubenteilung und hofseitig drei Zonen mit Eingang bzw. Diele an. Auf dem Dach zwei Kleingaupen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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