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Schmalhohes, giebelständiges Wohnhaus einer Hakenhofreite. Ehemaliger, heute verputzter Sichtfachwerkbau. Eventuell später rückseitig verlängert. Der Geschossüberstand beschränkt sich auf die hofinnere Traufseite mit alter Eingangs- und Treppensituation.
Entstanden etwa um 1750. In Bezug auf die Ortslage und Typologie vergleichbar dem Anwesen Hauptstraße 30.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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