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Eine der vier geschichtlichen Mühlen des Ortes. Stillgelegt mit Ausbau der Technik in den 50er Jahren und heute noch Landwirtschaftsbetrieb. Geschlossener Drei- bzw. Vierseithof, dessen vielfältige Teile aus dem gesamten 19. Jh. stammen. Scheune, Ställe und sonstige Nebengebäude tlw. massiv und tlw. in freiliegendem Fachwerk. Das Wohn- und ehem. Betriebsgebäude ist ein Fachwerkbau mit alter Verschieferung und kleinem Dachaufbau.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |