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Geschlossen verputzter, ehemaliger Sichtfachwerkbau. Der dreiseitige, am Giebel weite OG-Überstand verweist auf eine Entstehung evtl. noch im 17. Jh. Damit handelt es sich um eines der ältesten Häuser der Weilmünsterer „Neustadt". Die langgestreckte Form ist einer frühen, rückseitigen Erweiterung zu verdanken (Erbteilung oder Altenteil). Die Fachwerk-Gliederung hier auch im Erdgeschoss erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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