Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Errichtet im späteren 17. Jahrhundert als Verwaltungs- und Gerichtssitz des Amtes Weilmünster. Von 1772 bis 1915 Schule und als solche am Ort bekannt. Stattlich-voluminöser Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach und einem sechseckigen Firstreiter. Die an sich schlichte OG-Gliederung mit Mann-Formen und Zierstreben ist durch die Auffensterung des 19. Jahrhunderts verunklärt. Anlage einer offenen Erdgeschosslaube erst bei der Sanierung 1979/80.
An der Nordseite, wo das Haus einen Dreiseiterker besitzt, schließt ein kleines Backhaus an mit barockem Schweifdach. Seine Spitze dient als Schlot.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |