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Dreiseitige Hofanlage, die auf der Süd-Ost- und Süd-West-Seite von einem Garten umgeben ist; zur Straße wird der Garten von einer Bruchsteinstützmauer gefaßt. Das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohngebäude des Hofes mit hochliegendem Keller ist aufgrund seines einfachen konstruktiven Gerüsts in die 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts zu datieren; im Obergeschoß sind viertelkreisförmige Fußstreben und Diagonalstreben in den Brüstungsgefachen dekorative Elemente. Die Nebengebäude jünger als das Wohnhaus, in der Ausführung teilweise mit Sandsteinquadern von anspruchsvoller Haltung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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