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Wohnhaus einer Hofreite von 1839. Fünfachsiger, symmetrischer Fachwerkbau in konstruktiv-schmuckloser Gliederung, die wohl nie verputzt, eventuell aber einmal überstrichen war. Im Drempelgeschoss unter der Traufe drei Lukenfenster. Fassadenparallele Freitreppe mit gusseisernem Geländer der Audenschmiede (Jahreszahl). Fensterung, Verlust der Biedermeiertüre u.a. stören die Charakteristik des klassizistischen Fachwerkbaues.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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