Weilstraße 10, Psychiatrisches Landeskrankenhaus, ehemalige Irren-, Heil- und Pflegeanstalt - Haus 9, Südwestseite -
Weilstraße 10, Psychiatrisches Landeskrankenhaus, ehemalige Irren-, Heil- und Pflegeanstalt - Kapelle -
Weilstraße 10, Psychiatrisches Landeskrankenhaus, ehemalige Irren-, Heil- und Pflegeanstalt - Haus 8a (Schrägbau -
Weilstraße 10, Psychiatrisches Landeskrankenhaus, ehemalige Irren-, Heil- und Pflegeanstalt - Haus 9, Türe und Vortreppe -
Weilstraße 10, Psychiatrisches Landeskrankenhaus, ehemalige Irren-, Heil- und Pflegeanstalt - Wirtschaftsgebäude -
Weilstraße 10, Psychiatrisches Landeskrankenhaus, ehemalige Irren-, Heil- und Pflegeanstalt - Festsaalbau -
Weilstraße 10, Psychiatrisches Landeskrankenhaus, ehemalige Irren-, Heil- und Pflegeanstalt - haus 9, Türe und Vortreppe -
Weilstraße 10, Psychiatrisches Landeskrankenhaus, ehemalige Irren-, Heil- und Pflegeanstalt
Weilstraße 10, Psychiatrisches Landeskrankenhaus, ehemalige Irren-, Heil- und Pflegeanstalt - Leichenhalle -
Arme Mann
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Weilmünster
  • Wellersberg
  • Weilstraße 10
  • Seifenheck 23
  • Hörch
  • Gutshof 1
  • Gutshof
  • Arme Mann
Psychiatrisches Landeskrankenhaus, Ehem. Irren-, Heil- und Pflegeanstalt
Flur: 24, 27, 28
Flurstück: 36, 37, 26/3, 26/4, 26/5, 2/23, 2/25, 2/26, 2/27, 2/30, 2/31, 2/32, 2/35, 2/36, 2/37, 2/38, 2/39, 2/40, 2/41, 2/42, 2/43, 2/44, 2/45, 2/46, 2/47, 2/48, 2/51, 2/52, 3/6

Mit dem Bau der Anstalt ab 1896 wurde im preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden der "Eichberg" im Rheingau (1815) entlastet. Weilmünster besaß günstige Standortvoraussetzungen. Mit einer Belegzahl von 800 Patienten gehörte die Anstalt zu den damals größten.

Entwurfsarchitekt war der Wiesbadener Landesbaurat Voiges, der das Projekt 1899 publizierte. In nur zwei bis drei Jahren (1895-97) konnten zehn Großbauten fertiggestellt werden. Um die Jahrhundertwende kamen mehrere Ergänzungsbauten hinzu. Die Einrichtung diente längere Zeit als Sanatorium und seit 1963 wieder als psych. Krankenhaus.

Planungsgrundlage war das allgemein anerkannte Pavillon-System. Sämtliche Bauten sind nach Südwesten orientiert und staffeln sich in drei Hauptachsen den Wellersberg hinauf. In der Mittelachse stehen das Verwaltungsgebäude, das Wirtschaftsgebäude, der ehem. Festsaalbau, Kapelle und Leichenhaus. Die nördliche Männer- und die südliche Frauenseite zählen je vier Großpavillons, ergänzt um zwei weitere Einheiten und eine Werkstatt auf den äußeren Linien. Vom Werkstattgebäude zum Hangweg reiht sich das zugehörige Hofgut.

In den 1960er Jahren wurden häufig die rückseitigen Risalitbuchten gefüllt. Gravierender war ein freistehender Neubau in der ehem. Männerachse. Die frühere Parkanlage ist noch schematisch im Wegesystem erkennbar.

Innerhalb der Gesamtanlage sind die bis um 1905 errichteten Teile gesondert ausgewiesen (Sachgesamtheit). Künstlerischen Anspruch verraten vor allem die Gemeinschaftsbauten der Mittelachse.

Verwaltungsgebäude: Aufwendigster Bau der Anstalt mit farblich durchmusterten, fein reliefierten Klinkerfassaden und zierlichen Friesen. An der Vorhalle Rundarkaden und Säulen. Der Altanaufbau beseitigt.

Wirtschaftsgebäude: Ähnlich dem Verwaltungsgebäude, jedoch schlichter. Risaliterker mit Uhrentürmchen.

Festsaalbau: Von 1905 in neuen, jugendstilhaften Formen. Betonter Dachkörper mit Stutzwalmen, Fledermausgaupen und Firsttürmchen. Die Fassaden sind gerüstartig gegliedert und mit Lukenfenstern durchsetzt.

Kapelle: Kreuzförmiger Zentralbau mit großen, farbig verglasten Bogenfenstern. Über der Mitte spitzes Glockentürmchen. Neugotische Motive finden sich auch im vornehm wirkenden Innenraum.

Leichenhalle: Kreuzförmiger Backsteinbau mit gestalteten Giebeln. Lage am Waldrand.

Stationshäuser: Die Großpavillons sind Putzbauten auf Natursteinsockeln mit flachen, durchgliederten Walmdächern. Ecklisenen, Gewände und Friese bestehen aus Backstein. Auf den Außenlinien zwei Ergänzungsbauten mit rückseitigen Flügeln und jugendstilhaft neubarocken Vortreppen. Am südlichen Haus eine dreistöckige Loggia in Holzbauweise.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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