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Hofanlage aus dem 18. Jh. Giebelständige, eng an die Hauptstraße reichende Fachwerkscheune. Der Teilungsriegel über dem Tor gibt den Erbauer sowie die Jahreszahl 1772 an. Übliche, klar ausgeprägte Ständerkonstruktion mit einer symmetrischen Gesamtgliederung und gleichmäßigen Abteilungen. Als solitärer Scheunenbau an der mittleren Hauptstraße sowohl ortsbildlich als auch ortsgeschichtlich von Belang. Der alte Teil des Wohnhauses ebenfalls aus dem 18. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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