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Geschlossen erhaltener Dreiseithof am unteren Hauptstraßenende. Das Wohnhaus neben der abfallenden Fahrgasse ist ein ehemaliger Sichtfachwerkbau aus der Zeit um 1700. Der zwei- oder dreizonige Straßentrakt zeichnet sich durch einen ausgeprägten, allseitigen OG-Überstand aus und erhielt früh einen deshalb ursprünglich wirkenden Drempel mit neuem Dach und rückseitig eine anpassende Erweiterung als Altenteiler oder dergleichen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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