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Dörflicher, in seiner Gesamterscheinung qualitätvoller Rathausbau, der auch für den gemeindlichen Gottesdienst bestimmt war. Die Inschrift über dem Eingang ist i.d.S. zu verstehen: "Dieser Bau ist erbauet von der Gemeinde und Herr Schultheiss Georg Löw den 4. Nov. 1800."
Symmetrische Dreiachsen-Fassade mit großem Eingang und Freitreppe. Die ursprüngliche Türe jedoch ersetzt. Das Fachwerkgefüge ist ein zeittypisch konstruktives, ergänzt um gute Detailprofile etwa der Füllhölzer. Auf dem Krüppelwalmdach kleine Standgaupen und ein oktogonaler Firstreiter mit barockem Schweifdach und Zierspitzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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