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Ältester Teil der unregelmäßigen Hofreite ist das Wohnhaus aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Wenngleich im einzelnen unpassend modernisiert, weist das Fachwerk-OG eine geordnete, qualitätvolle Gliederung auf in drei Querzonen mit Mann-Formen und zahlreichen geschweiften und genasten Fußgegenstreben. Von den relativ großen Scheunen die vordere fünfeckig und mit Walmdach. Beide sind rein konstruktiv bestimmte Fachwerkbauten des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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