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Im Kern ein zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohngebäude aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts; entlang der Straße eine traufständige Erweiterung, so daß eine L-förmige Grundriß-Figur entstand. Der zur Straßenseite gelegene Kellerzugang der Erweiterung im Segmentbogensturz inschriftlich 1818 datiert. Aus dieser Zeit vielleicht auch die rückwärtig gelegene große Scheune, die ebenfalls erhaltenswert ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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