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Hakenhofreite am Ende des Steilabschnitts der Bahnhofstraße bzw. über der dortigen Kurve. Das Wohnhaus giebelständig an der Straße. Ursprünglich vielleicht zweizoniger, dann rückseitig erweiterter oder veränderter Bau aus der 2. Hälfte des 18. Jhs. mit klarer Gliederung und Mannformen ohne Kopfbügen. Die jünger wirkende Scheune über seitlich hochreichenden Bruchsteinmauern hat ein durchgehendes Vordach und ein dünngliedriges, regelhaftes Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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