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Einhausgehöft im Bereich der oberen Durchgangsstraße und außerhalb des alten Ortskerns.
Im teilweise erneuerten EG sitzt das erhaltene Scheunentor außen, dann folgen Stall, Diele und Küche. Oben zeigt die konstruktiv-schlichte Fachwerkgliederung eine regelmäßige Vierzonen-Teilung an. Wahrscheinlich ist eine Entstehung um 1800.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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