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Winkelförmige Hofreite, die schräg zur Straße einen dreieckigen, heute offenen Hofplatz bildet. Die beiden etwa gleich großen Hauptgebäude einheitlich aus dem früheren oder mittleren 18. Jh.
Das Wohnhaus zeigt oben eine unveränderte Dreizonenteilung aus halsverriegelten Mann-Formen und ehem. Paarfenstern, die nicht vergrößert, aber tlw. geschlossen sind. Die biedermeierliche Oberlichttüre später und nach außen gerückt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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