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Oberhalb und nahe bei der mittelalterlichen Kirche, zu der die bauliche Gestaltung keinen Bezug nimmt.
Errichtet um 1810/20 und im Vergleich zur Schule noch traditionell klassizistisch. Offensichtlich ein Putzfachwerkbau auf hohem Sockel mit einem knappen, giebelseitig profilierten Kranzgesims und originaler Oberlichttüre. Störende, weil ungegliederte Fensterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |