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Einzeln stehende Fachwerkscheune bei der zentralen Straßenkreuzung. Ungewöhnlich ist nicht nur die Lage und fehlende Hofanbindung, sondern auch die bauliche Erscheinung: Breite Form, geringer Sockel, Firstständerfolge und Konstruktion der Verbindungen. Während die Umfassungswände wie üblich stiel- und riegelverzapft sind, hat die Giebelfläche durchgängig aufgeblattete Riegelbänder und kleine Gefache. Daher noch 17. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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